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Wir über uns

Wer ist die AhD?
In der Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst (AhD) sind sechs Verbände von Berufsgruppen des höheren Dienstes zusammengeschlossen. Sie wahrt und fördert die gemeinsamen Interessen ihrer mehr als 128.000 Mitglieder und vertritt die berufspolitischen und berufsrechtlichen Anliegen gegenüber Staat und Gesellschaft, insbesondere gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Länderparlamente sowie den zuständigen Ministerien in Bund und Ländern.

Was will die AhD?
Die AhD will übergreifende berufsständische Interessen durchsetzen. Sie setzt sich - in Solidarität mit allen Beamten - vor allem für spezifische Belange des höheren Dienstes ein. Sie ist die spezielle Vertretung für die besonderen Interessen des höheren Dienstes neben den großen anderen Berufsverbänden und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und gibt diesen Interessen die ihnen zustehende Bedeutung. Die AhD ist im Vergleich mit anderen Berufsverbänden von Beamtinnen und Beamten, die sich aus Mitgliedern des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes zusammensetzen, nicht zu laufbahnübergreifendem internem Kompromiss und Ausgleich gezwungen. Das gestattet der AhD ihren spezifischen Einsatz für den höheren Dienst.

Wie wird die AhD tätig?
Die besonderen Interessen und Belange des höheren Dienstes werden in regelmäßigen Vertreterversammlungen diskutiert und formuliert. Die Positionen der AhD werden durch eine offensive und aktive Öffentlichkeitsarbeit zur Geltung gebracht. Die AhD steht auch in ständigem Kontakt mit interessierten Journalisten. Die AhD formuliert Stellungnahmen und Eingaben zu allen den höheren Dienst oder auch das Beamtenrecht und die Beamtenpolitik allgemein betreffenden Fragen. Sie arbeitet mit der Wissenschaft zusammen, Gutachten anerkannter Wissenschaftler zu dienstrechtlichen Themen sind in der AhD-Schriftenreihe "Verantwortung und Leistung" veröffentlicht worden. Die AhD organisiert regelmäßig im Jahresrhythmus ein AhD-Forum, das sich an Beamte und Beamtinnen in den Ministerien und ausgesuchte Behörden von Bund und Ländern, an die Wissenschaft und die Presse richtet und aus der Orientierung des höheren Dienstes dienstrechtliche Fragen, aber auch übergreifende Entwicklungen in der Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland behandelt.

Wofür steht die AhD?

  • Die AhD bekennt sich zum unabhängigen Berufsbeamtentum im Sinne des Grundgesetzes und widersetzt sich entschieden den Forderungen, es z.B. durch ein einheitliches öffentliches Dienstrecht abzuschaffen. Qualifizierte öffentliche Aufgaben können nur dann von Beamten und Beamtinnen unabhängig wahrgenommen werden, wenn sie sich ihres Status sicher sein können. Ein Streikrecht für Beamte lehnt sie ab.

  • Die AhD fordert eine dynamische Gestaltung und Fortentwicklung des öffentlichen Dienstrechts auf der Basis des Grundgesetzes, die der sozialen Wirklichkeit Rechnung trägt.

  • Die AhD bekennt sich zum unabhängigen Berufsbeamtentum im Sinne des Grundgesetzes und widersetzt sich entschieden den Forderungen, es z.B. durch ein einheitliches öffentliches Dienstrecht abzuschaffen. Qualifizierte öffentliche Aufgaben können nur dann von Beamten und Beamtinnen unabhängig wahrgenommen werden, wenn sie sich ihres Status sicher sein können. Ein Streikrecht für Beamte lehnt sie ab.

  • Die AhD fordert, dem Leistungsprinzip bei der Ausgestaltung des Dienst- und Besoldungsrechts größere Bedeutung zu geben. Leistungshemmender Beförderungsstau muss ebenso abgebaut werden wie unsinnige Normenflut und Regelungsdichte im öffentlichen Dienst.

  • Die AhD bekämpft den seit Jahren bestehenden Trend, die Besoldung zum Nachteil des höheren Dienstes zu nivellieren. Wer höhere Leistung will, muss sie auch höher belohnen.

  • Die AhD bedauert, dass die zentralen Fragen des Beamtenrechts, insbesondere Besoldung und Versorgung, nicht mehr einheitlich für alle Beamten in Deutschland geregelt werden. Sie fordert, dass sich Bund und Länder auch im Personalwesen des Berufsbeamtentums nunmehr offen dem Wettbewerb stellen.

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