| :: AhD - "Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst" :: |
|
|
{Satzung:}
STATUT
der Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst (AhD) Arbeitsgemeinschaft der Verbände des höheren Dienstes
1. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände des höheren Dienstes (AhD) ist ein Zusammenschluss von Verbänden, die Berufsinteressen der Beamten des höheren Dienstes vertreten. Die AhD vertritt die gemeinsamen Berufsinteressen aller Beamten ihrer Mitgliedsverbände gegenüber politischen Institutionen, den Medien und der Öffentlichkeit; die Autonomie der Mitgliedsverbände bleibt unberührt. Die AhD hat ihren Sitz in Bonn. 2. Die AhD besteht aus den Vorsitzenden der Mitgliedsverbände oder - im Falle ihrer Verhinderung - deren Vertretern oder einem von den Mitgliedsverbänden ausdrücklich bestellten Mitglied. Sie bilden gemeinsam die Mitgliederversammlung. 3. Für die AhD handelt ihr Vorstand. Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende - im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende - vertritt die AhD nach außen. Zu seiner Unterstützung bestellt der Vorstand einen Geschäftsführer. Der Vorsitzende kann dem Geschäftsführer in Einzelfällen auch die Vertretung der AhD nach außen übertragen. Der Schatzmeister führt die Kassengeschäfte der AhD. Er berichtet in jeder Sitzung über den Kassenstand. 4. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Mitgliederversammlung bestellt für die Dauer eines Jahres zwei Kassenprüfer. Sie erstatten der Mitgliederversammlung zu Beginn eines jeden Kalenderjahres Bericht über die Kassengeschäfte im vorangegangenen Kalenderjahr. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Entlastung des Schatzmeisters. |
| © · AhD · email senden |